Spiel- und Benutzungsordnung
Liebe Tennismitglieder, liebe Gäste,
die Tennisabteilung des MTV 1881 Ingolstadt bietet Ihnen eine Anlage zur Ausübung des Tennissports und zu Ihrer Erholung. Für die Nutzung der Einrichtungen dieser Anlage gilt unsere Benutzungs- und Spielordnung.
Helfen Sie bitte mit, die Anlage in einem guten Zustand zu erhalten, damit sie von allen Interessierten ohne vermeidbare Einschränkungen genutzt werden kann. Die Abteilungsleitung ist für Ihre Bemühungen dankbar und wird bestrebt sein, die Benutzbarkeit dieser Anlage nach besten Kräften sicherzustellen. Die Mitglieder der Abteilungsleitung, der Platzwart, sowie der Pächter des Tennisheimes sind gehalten, auf die Einhaltung der Benutzungs- und Spielordnung zu achten. Helfen auch Sie dabei, indem Sie Gemeinschaftssinn beweisen und die folgenden Regelungen beachten.
Diese Benutzungs- und Spielordnung ist ergänzender Bestandteil der Satzung des Männer-Turn-Vereins von 1881 Ingolstadt e. V.
Ihre Abteilungsleitung
Inhaltsverzeichnis
1.2 Online-Buchungsportal „courtbooking“. 2
1.4 Übungsstunden mit Trainern. 3
2.3 Dauermiete (Abonnement). 4
3.4 Verhalten in der Tennisanlage. 6
1.1 Benutzung
Die Plätze dürfen nur zum Tennisspielen betreten werden. Es sind Tennisschuhe und eine übliche Tenniskleidung zu tragen.
Die Spielzeit beträgt eine Stunde. Bei Doppelspielen verdoppelt sich die Spielzeit.
Die von den Platzuhren angezeigte Zeit ist maßgebend.
Zum Ende der Spielzeit ist der Platz so rechtzeitig abzuziehen, dass zu Beginn der neuen Spielstunde der Platz den Nachfolgern zur Verfügung steht. Ist der Platz trocken, so ist er von den Benutzern vor Spielbeginn max. 3 Minuten zu beregnen.
Plätze können teilweise für den Spielbetrieb gesperrt werden, wenn eine besondere Pflege nötig oder eine Veranstaltung angesetzt ist.
1.2 Online-Buchungsportal „courtbooking“
Das Belegen eines Platzes erfolgt ab dem 10.06.2021 ausschließlich über das Online-Buchungsportal „courtbooking“: https://mtv-in.courtbooking.de
Buchungsregeln auf Freiplätze:
- Eine Spielstunde entspricht standardmäßig 60 Minuten Spielzeit.
- Bei einer Spielstunde gibt es folgende mögliche Längen: 60, 120 Minuten.
- Es dürfen 2 Spielstunden im Voraus gebucht werden. Bevor eine weitere Spielstunde gebucht werden kann, muss zunächst eine Stunde abgespielt werden.
- Es darf maximal 1 Spielstunde pro Kalendertag gebucht werden. Vor Buchung einer weiteren Spielstunde am selben Tag, muss zuerst eine Stunde abgespielt werden.
- Bei einem Doppel wird nur die Hälfte der Spielzeit angerechnet
- Eine Spielstunde darf frühestens 168 Stunden vor Spielbeginn gebucht werden.
- Wird eine Spielstunde auf einem Platz, der nur vom Terminal auf der Anlage belegt werden darf, gebucht, darf ebenfalls frühestens 168 Stunden vor Spielbeginn gebucht werden.
- Die Stornierung einer Spielstunde ist bis Beginn der Spielstunde möglich.
- Maximal 4 Gäste dürfen gemeinsam während einer Spielstunde spielen.
- Es darf von jedem Spieler nur ein Platz zur gleichen Zeit gebucht werden.
- Bei der Buchung einer Spielstunde mit vier Spielern wird der Platz automatisch auf die Standardbuchungslänge von 120 Minuten Spielzeit gesetzt.
- Die Platzbelegung für Mannschaftstrainings ist als Training vorzunehmen, mit Angabe der Mannschaft. Für die Belegung verantwortlich sind die Mannschaftsführer. Diese Platzbelegung gilt nur während der Punktspielsaison.
- Grundsätzlich gilt für alle Tennisfreiplätze (auch Trainerplätze):
- Ist zu Beginn der Spielzeit ein Platz frei, so kann jeder (Kind, Jugendlicher, Erwachsener) ordnungsgemäß belegen und darauf spielen.
- Punktspiele haben generell Vorrang, die Belegung erfolgt durch den Sportwart.
1.3 Gastspiele
Grundlage für Gastspiele ist die Benutzungs- und Spielordnung.
Für Nichtmitglieder besteht kein Versicherungsschutz. Die Benutzung unserer Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Gastspiele sind die Plätze 10, 11 und 12 zu nutzen. Sind diese Plätze belegt, kann auch auf den Plätzen 8 und 9 gespielt werden.
Zur Belegung von Gastspielen auf unseren Freiplätzen müssen sich Gastspieler in unserem Online-Buchungssystem „courtbooking“ registrieren und dort die Gastspiele buchen: https://mtv-in.courtbooking.de
Gastspielgebühr
Platzmiete EINZEL:
- 2 Gastspieler: 16,00 € pro Stunde
- Gastspieler mit Mitglied: 8,00 € pro Stunde
Platzmiete DOPPEL:
- 4 Gastspieler: 16,00 € pro Stunde
- 3 Gastspieler mit 1 Mitglied: 12,00 € pro Stunde
- 2 Gastspieler mit 2 Mitgliedern: 8,00 € pro Stunde
- 1 Gastspieler mit 3 Mitgliedern: 4,00 € pro Stunde
Hinweis zur Preisanzeige im courtbooking-Buchungssystem
Bei der Buchung von Doppel-Spielen (3 Gastspieler mit 1 Mitglied / 2 Gastspieler mit 2 Mitgliedern / 1 Gastspieler mit 3 Mitgliedern) können sich die im courtbooking-Buchungssystem angezeigten Preise systembedingt von den oben genannten Preisen unterscheiden. Maßgeblich für die Abrechnung sind die oben genannten Preise.
Die Bezahlung der Gastspiele ist ab sofort nur noch mittels SEPA-Lastschrift möglich.
1.4 Übungsstunden mit Trainern
Trainingsstunden sind mit dem im Aushang ersichtlichen, für die Tennisabteilung tätigen Trainern festzulegen.
Trainer mit Mitgliedern/Gäste belegen während der Trainingsstunden die Plätze 10-12 bzw. Plätze 8 und 9 bei Kapazitätsengpass. Beim Training mit Gastspielern ist als Mitspieler „Gast“ auszuwählen und dessen Vor- und Nachname sowie dessen Kontaktdaten zu erfassen. Der Trainer ist für die ordnungsgemäße Belegung verantwortlich. Auf der Tennisanlage dürfen nur die von der Abteilungsleitung per Aushang zugelassenen Trainer tätig sein.
Zur Abhaltung des Trainings kann zusätzlich jedoch nur in Ausnahmefällen auch Platz 1 benutzt werden, wenn er frei ist. Ausnahmen können nur mit dem Sportwart festgelegt werden.
Näheres ist geregelt in der Festlegung „Trainerbetrieb auf der MTV – Tennisanlage“.
1.5 Übungswand
Die Übungswand steht den Mitgliedern zur Verfügung.
Benutzung ist nur mit Tennisschuhen und Tennisbällen zulässig.
1.6 Boccia – Platz
Die Boccia- Bahn steht allen Vereinsmitgliedern und deren Gästen zur Verfügung. Diese muss in einem ordnungsgemäßen Zustand (sauber, geglättet) hinterlassen werden.
2. Hallenplätze
2.1 Benutzung
- a) Nur Spieler(-innen), die laut courtbooking „Platzbelegung>Hallenplätze“ belegt haben, dürfen sich zum Tennisspielen in der Halle aufhalten. Dazu sind nur für die Halle geeignete Tennisschuhe und eine übliche Tenniskleidung zu tragen.
Achtung:
Joggingschuhe oder andere Turnschuhe mit stark ausgeprägten Profilen, sowie außerhalb der Halle benutzte Tennisschuhe sind nicht erlaubt.
Ebenso sind nur Tennisbälle zu benutzen, die noch nicht auf den Freiplätzen verwendet wurden.
- b) Teppichböden mit Granulat-Auflage müssen vor Beendigung der Spielstunden abgezogen werden. Um das Granulat von den Randbereichen wieder auf den Platz zu bringen, ist der gesamte Platz nach der ausgehängten Schemaskizze abzuziehen. Dies muss so rechtzeitig erfolgen, dass ein pünktlicher Wechsel für die nachfolgende Stunde stattfinden kann. Die von der Hallenuhr angezeigte Zeit ist maßgebend.
In der Halle besteht Rauchverbot. Getränke und Speisen dürfen in der Halle nicht eingenommen werden (ausgenommen Mineralwasser und Sportgetränke).
- c) Die Beleuchtung kann für jeden Platz gesondert eingeschaltet werden. Dies geschieht durch Einwurf von Geldstücken in den jeweiligen Automaten am Eingang der Halle. Die Zeitdauer der Beleuchtung ist von der Anzahl der eingeworfenen Geldstücke abhängig (vgl. Aushang).
Hinweis:
Rote Signallampe an jedem Platz zeigen durch Aufleuchten das Ende der Belegungszeit an!
Es ist zu beachten, dass nach dem Erlöschen der Beleuchtungskörper aus technischen Gründen eine bestimmte Zeit vergeht, bis sich das Licht wieder automatisch (nach vorgesehenem Münzeinwurf) einschaltet.
- d) Der Vorraum der Halle ist ein Aufenthaltsraum für Spieler und Zuschauer. Hier ist auch das Nottelefon angebracht. Als Garderobe stehen die Umkleideräume zur Verfügung.
2.2 Einzelmiete
Mitglieder der Tennisabteilung des MTV 1881 Ingolstadt und Nichtmitglieder können Hallenplätze für 7 Tage im Voraus über das Online-Buchungssystem „courtbooking“ vorbelegen.
Die Belegung der Halle für vereinsinterne Veranstaltungen haben Vorrang und werden vom Sportwart vorgenommen.
Die Bezahlung der Hallenmiete erfolgt über SEPA-Lastschrifteinzug. Die Kosten pro Platz sind in courtbooking unter „Platzbelegung > Hallenplätze > Preise anzeigen“ ersichtlich.
2.3 Dauermiete (Abonnement)
Mitglieder der Tennisabteilung des MTV 1881 Ingolstadt, aber auch Nichtmitglieder können von Hallenplätze auf Dauer mieten.
Es gibt hier folgende Möglichkeiten:
- Winterabonnement (Dauer = 30 Wochen)
- Sommerabonnement (Dauer = 22 Wochen)
- Jahresabonnement (Dauer = 52 Wochen)
Abonnementanfragen können direkt in courtbooking gestellt werden:
„Platzbelegung“ > „Hallenplätze“ > Platz/Zeit auswählen > „Abo“ wählen > „Abo anfragen“
Die Abteilungsleitung setzt sich mit der Person, die das Abonnement angefragt hat bzgl. des Mietvertrags in Verbindung.
Nach Abschluss des Mietvertrags wird das Abonnement in courtbooking als „genehmigt“ eingetragen und ist unter dem Account der anfragenden Person ersichtlich.
Die Dauermiete für Vereinstraining / Jugendtraining regelt eine separate Nutzungsfestlegung der Abteilung. In den Schulferien ist eine Vorbelegung der Hallenplätze für Vereinstraining / Jugendtraining nicht möglich.
2.4 Ausfallzeiten
Kann die Tennishalle wegen Feiertagsregelung (am 24. und 25. Dez. sowie am 31. und 1. Jan. den ganzen Tag) oder wegen unvorhersehbaren Ereignissen nicht benutzt werden, gibt die Abteilungsleitung eine Gutschrift aus. Diese kann entsprechend der Ausführungen zu 2.2 eingelöst werden.
3. Allgemeines
3.1 Tennisheim
Die Bewirtschaftung des Tennisheimes erfolgt durch einen Pächter.
Das Betreten des Heimes mit Tennisschuhen ist nicht erlaubt.
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen im Tennisheim und während der Öffnungszeiten der Terrasse nicht eingenommen werden.
Im Untergeschoss befinden sich die Toiletten, Umkleide- und Duschräume. Auch hier ist das Betreten der Räume mit außerhalb der Halle benutzten Tennisschuhen nicht erlaubt!
3.2 Außenanlagen
Parkplätze stehen in erster Linie der Tennisanlage zur Verfügung.
Fahrräder sind in den Fahrradständern vor dem Tennisheim abzustellen. Das Befahren der Fußgängerwege ist nicht gestattet.
Kinder, die nicht Tennis spielen, dürfen aus versicherungstechnischen Gründen weder auf die Freiplätze noch in der Tennishalle mitgenommen werden. Für sie steht der Vorraum der Tennishalle zur Verfügung.
Hunde sind im Bereich der Tennisanlage an der Leine zu führen. Die Mitnahme auf die Freiplätze oder in die Tennishalle ist nicht gestattet.
Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
3.3 Arbeitsdienst
Alle männlichen Mitglieder der Tennisabteilung die das 18. und noch nicht das 65. Lebensjahr, sowie weibliche Mitglieder, die noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag ist der 1.1. des Jahres), haben einmal jährlich einen Arbeitsdienst von 4 Stunden zu leisten. Damit sollen die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Anlage möglichst geringgehalten werden. Die Art der Arbeiten und die Dauer des Arbeitsdienstes sowie die Aufsichtspersonen werden von der Abteilungsleitung bestimmt.
Zeiten zur Ableistung des Arbeitsdienstes werden in der Homepage und an der Info-Tafel veröffentlich. Anmeldung gemäß Ausschreibung zur Teilnahme an die Abteilungsleitung.
Bei Nichtteilnahme bis 31.10. des Jahres wird ein finanzieller Beitrag einbehalten. Die Höhe wird von der Abteilungsleitung festgelegt. Für das Jahr 2020 und die Folgejahre beträgt der Betrag 50,00 Euro.
3.4 Verhalten in der Tennisanlage
Die Einrichtungen der Tennisanlage dienen den Mitgliedern und Gästen zur ungestörten Ausübung des Tennissports. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, sich so zu verhalten, dass der Spielbetrieb reibungslos abläuft.
Abteilungsleitung, Platzwart, sowie der Pächter des Tennisheimes sind für einen reibungslosen Ablauf zuständig. Sie sind gegenüber Mitgliedern und Gästen weisungsbefugt. Ihre Anweisungen sind zu befolgen. Dieser Personenkreis nimmt auch Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Beanstandungen entgegen.
4. Rechtsverbindlichkeit
Diese Spiel- und Benutzungsordnung hat absolute Verbindlichkeit. Sie wurde vom Präsidium des MTV 1881 Ingolstadt e. V. genehmigt und ist ein Beschluss im Sinne von § 17 Nr. 5 der Vereinssatzung.
Ingolstadt, 10. Juni 2021
Die Abteilungsleitung