MTV 1881 Ingolstadt e. V. – Abteilung Tennis
Kooperationsvertrag zwischen Männer – Turn – Verein (MTV) 1881 Ingolstadt e. V. / Abteilung Tennis Fohlenweide 1, 85049 Ingolstadt (im Folgenden MTV genannt vertreten durch
Präsident: Gerhard Bonschab Abt.-Leiter Tennis (kommissarisch): Udo Ellermann
und der
Tennisakademie Schneider – Tennis 4 YOU (im folgenden TAS genannt) Retzbruck 15, 85116 Egweil
vertreten durch den Geschäftsführer: Michael Schneider
Es gelten nachfolgend aufgeführte Vereinbarungen:
Für das Training, den Trainingsbetrieb für Mitglieder u. Nichtmitglieder/Gäste auf der Tennisanlage, kooperiert die Tennisabteilung mit der Tennisschule Schneider u. schließt darüber einen Kooperationsvertrag ab.
Ziel der Kooperation ist die nachhaltige Förderung des Tennissports für Kinder, Jugendliche u. Erwachsene als Mitglieder im Verein. Mitglieder sollen durch ein zusätzliches, hochwertiges Training u. Turnierangebot an den Verein gebunden u. neue Mitglieder gewonnen werden.
- 1
Aufgaben der Vertragspartner
Grundsätzlich gilt: Alle Aktivitäten der TAS müssen vorab mit der Abt.-Leitung Tennis abgestimmt werden.
Die TAS übernimmt die Tätigkeit als Trainer für den Verein.
Aufgabenstellungen: Durchführung des kompletten Tennistraining (Technik, Taktik, Kondition u. Koordination) für die Mitglieder des Vereins nach Vorgaben des BTV. Gegen entsprechendes Entgelt darf die TAS auch Nichtmitglieder/Gäste auf der Anlage trainieren (siehe Pkt. 7 – Pkt. 7.2). Das Training wird von Trainern der TAS durchgeführt. Trainer der TAS müssen über einen gültigen Trainerschein des BTV verfügen oder sich nachweislich in der Ausbildung zum Erwerb der Trainerlizenz befinden. Weiterhin müssen die Trainer das Regelwerk des BTV beherrschen . Die TAS stellt durch professionelle Werbung u. Öffentlichkeitsarbeit (z. B in Schulen, Kindergärten usw.) sicher, dass das entsprechende Angebot u. der MTV in der Region nachhaltig wahrgenommen wird. Rechtzeitig vor dem jeweiligen Saisonbeginn, spätestens Anfang April des Jahres wird gemeinsam festgelegt, welche zusätzlichen Aktivitäten durch die TAS für den MTV durchgeführt werden. Zum Beispiel Workshop, Tenniscamp für Kinder u. Jugendliche, LK-Turniere für Kinder, Jugendliche u. Erwachsene usw. Ziel sollte sein, das Angebot beim MTV nachhaltig zu erweitern. Die TAS bietet pro Saison zu bestimmten Veranstaltungen z. B. Saisoneröffnung oder -abschluss, Tag der offenen Tür usw. für alle Tennisinteressierten kostenfreies Training an.
Der MTV u. die TAS erarbeiten rechtzeitig vor dem jeweiligen Saisonbeginn einen Trainingsplan, der die Trainingsinhalte und Platzbelegung festlegt. Grundsätzlich gilt, dass der Trainingsbetrieb ausschließlich auf den Plätzen 12 bis 14 durchgeführt wird. Erst wenn die Plätze 12 bis 14 ausgelastet sind, kann auf die Plätze 8 u. 9 ausgewichen werden. Die TAS selbst bzw. dessen Trainer haben diese Vorgaben konsequent zu verfolgen u. umzusetzen. Diese Platzbelegung gilt jeweils für eine Sommersaison u. wird per Aushang festgehalten. Entsprechend des Zeitplans gewährleistet die TAS den Zugang zu den Plätzen des MTV.Die Trainer haben dafür zu sorgen, dass rechtzeitig vor Trainingsbeginn die Spielmarken an der Platzbelegungstafel einzuhängen sind.
- 2
Weitere Partner für Training des MTV
Der MTV schließt während der Laufzeit des Vertrages keine weiteren, gleichartigen Verträge mit anderen Tennisschulen. Vereinseigene Tennistrainer können nach Absprache mit der Abteilungsleitung, Tennistraining für Mitglieder anbieten.
- 3
Rechtstellung der Vertragspartner
Die TAS führt die im Rahmen des Vertrages erteilten Aufträge des MTV mit Sorgfalt in eigener Verantwortung durch. Dabei hat sie zugleich auch die Interessen des MTV zu berücksichtigen. Weisungen des Vorstands u. des Haus- u. Platzwarts hinsichtlich der Platzordnung sind Folge zu leisten.
Die TAS hat das Recht auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, solange die Trainingsdurchführung nicht auf der Anlage des MTV stattfindet, der zeitliche Bedarf der MTV-Mitglieder hiervon unangetastet bleibt u. die Interessen des MTV nicht verletzt werden.
Die TAS verpflichtet sich allerdings, über alle ihm bekannt gewordenen u. bekannt werdenden Geschäfts- u. Betriebsgeheimnisse des MTV Stillschweigen zu bewahren. Hierzu gehören auch schutzwürdige u. persönliche Verhältnisse sowie Daten von Mitgliedern u. Strukturen des MTV. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fort. Die TAS ist verpflichtet, eigenständig die Abführung der sie betreffenden Steuern (insb. Einkommensteuer sowie ggf. Umsatzsteuer) u. Sozialabgaben Sorge zu tragen. Dies gilt auch bei Gesetzesänderungen auf diesen Gebieten.
- 4
Tätigkeitsort
Tätigkeitsort ist in der Regel die Tennisanlage MTV Ingolstadt, Fohlenweide 1, 85049 Ingolstadt.
- 5
Vertretung
Soweit die TAS verhindert sein sollte, die in § 1 beschriebenen Aufgaben auszuführen, ist unverzüglich die Abteilungsleitung zu informieren, wenn die Durchführbarkeit des Trainingsbetriebes aufgrund von Krankheit oder ähnliches nicht gewährleistet werden kann. Die TAS ist in diesem Fall verpflichtet einen adäquaten Ersatz zu stellen.
- 6
Pflichten
Die TAS muss dafür Sorge tragen, dass Nichtmitglieder die an einem Schnuppertraining teilnehmen, schnellstmöglich nach Einstieg Mitglied beim MTV werden. Die TAS wird im Übrigen darauf achten, dass die Vereinsanlagen, Geräte u. Ausstattungen jeweils vor ihrer Benutzung in einem einwandfreien Zustand sind. Sie hat eigenverantwortlich auch sicherzustellen, dass schadhafte Anlagen oder Geräte nicht benutzt werden u. somit eine umgehende Benachrichtigung der Vereinsverantwortlichen hierzu unverzüglich erfolgt. Vor Trainingsbeginn sind die Schilder „Training sowie die Spielmarken“ an der Platzbelegungstafel einzuhängen. Die TAS bzw. die Trainer der TAS achten darauf, dass die Plätze nach Trainingsende ordnungsgemäß abgezogen u. bei Bedarf gewässert werden. In Absprache mit dem MTV darf die TAS Werbung auf dem Vereinsgelände anbringen. Für Werbeanbringungen die ausschließlich der TAS zugutekommen, verpflichtet sich die TAS, einmalig Miete in Höhe von 200,00 Euro zuzüglich gesetzl. MwSt für die jeweilige Fläche an den MTV zu bezahlen.
- 7
Honorar / Entgelt
7.1 Training von Mitgliedern Für das Training von Mitgliedern stellt die Tennisabteilung der TAS die benötigten Plätze kostenfrei zur Verfügung. Die jeweils fälligen Gebühren für das Training werden direkt zwischen der TAS u. dem jeweiligen Tennisschüler / -in verrechnet. Bei Schlechtwetter wird das Training kostenfrei in die Tennishalle verlegt. Die TAS stellt dem MTV jeweils zum Saisonende (Oktober) eine Übersicht der Trainingsstunden zur Verfügung als Basis für die Planung der nächsten Saison.
7.2 Training von Nichtmitgliedern Für das Training von Nichtmitgliedern stellt die Tennisabteilung der TAS die benötigten Plätze gegen Entgelt zur Verfügung. Die Gebühr pro Platz/Stunde beträgt 5,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt, von derzeit 19 %. Die Trainingseinheiten sind auf einem Formblatt zu listen u. monatlich mit dem Schatzmeister der Tennisabteilung abzurechnen. Für die Werbung von Mitgliedern durch Schnuppertraining fällt keine Platzgebühr an.
7.3 Sommercamps / Jugendcamps Der TAS wird gestattet nach Absprache mit dem MTV in eigener Verantwortung Sommercamps/Jugendcamps auf der MTV – Tennisanlage durchzuführen. Hierfür stellt die Tennisabteilung max. 8 Plätze kostenfrei zur Verfügung. Für Nichtmitglieder wird eine Gebühr in Höhe von derzeit 25,00 Euro berechnet. Die TAS legt dem Schatzmeister der Tennisabteilung eine entsprechende Abrechnung hierzu vor u. begleicht unverzüglich per Überweisung den Betrag auf nachfolgend aufgeführte Bankverbindung.
7.4 LK – Turniere Der TAS wird gestattet nach Absprache mit dem MTV in eigener Verantwortung LK – Turniere auf der MTV – Tennisanlage gegen Entgelt durchzuführen. Hierfür stellt die Tennisabteilung der TAS 10 Plätze zur Verfügung, wobei zu berücksichtigen ist, dass von den insgesamt 12 Plätzen, 2 Plätze für das Spielen von Mitgliedern frei zu halten sind. Sollte das aus Kapazitätsgründen nicht einzuhalten sein, können Mitglieder die Tennishalle entgeltfrei nutzen. Die Gebühren der Tennishalle einschl. benötigtes Lichtgeld trägt die TAS u. rechnet diese Gebühren mit dem Pächter der Gaststätte u. gleichzeitigem Inhaber der Firma HaWo Tennisplatz u. Sportanlagen Service W. Hanschkatz am gleichen Tag gegen Barzahlung ab.
Gebührenabführung je LK – Turnier an die Tennisabteilung: Von der Startgebühr der LK-Turnier-Teilnehmer muss die TAS 10% an die Tennisabteilung als Benutzungsgebühr/Anlagenbereitstellung abführen. Die TAS legt dem Schatzmeister der Tennisabteilung eine entsprechende Abrechnung hierzu vor u. begleicht unverzüglich per Überweisung den Betrag auf die Bankverbindung der Tennisabteilung.
7.5 Mannschaftstraining Kinder / Jugendliche Für Kinder u. Jugendliche die als Mannschaft an der Medenrunde BTV teilnehmen, stellt der MTV ein kostenfreies Mannschaftstraining von 8 Doppelstunden je Mannschaft zur Verfügung. Bei Schlechtwetter wird das Mannschaftstraining kostenfrei in die Tennishalle verlegt. Geleitet wird das Mannschaftstraining von den Trainern der TAS. Entgelt pro Stunde für das Mannschaftstraining je Mannschaft beträgt derzeit 25,00 Euro, also gesamt 400,00 Euro brutto. Die TAS erstellt nach Beendigung des Mannschaftstrainings dem Schatzmeister MTV eine Rechnung über das durchgeführte Training. Der Schatzmeister MTV überweist unverzüglich den Rechnungsbetrag auf das bekannte Konto des Bankinstituts der TAS.
7.6 Tennishalle Soweit die Möglichkeit besteht kann die TAS über den Schatzmeister MTV Tennisabteilung, Hallen-Abos für Wintertraining gegen Vertrag buchen. Vertragslaufzeit von Ende September eines Jahres bis Mitte April des kommenden Jahres, insgesamt 30 Wochenstunden. Die Gebühren werden jeweils nach derzeit gültiger Gebührenordnung zur Hälfte per Rechnungsstellung im Oktober u. Januar des kommenden Jahres durch den Schatzmeister MTV per Lastschrift eingezogen oder die TAS überweist gegen Rechnungsstellung jeweils zum Anfang Oktober 1.Rate u. Anfang Januar 2. Rate auf das bekannte Konto der MTV Tennisabteilung. Soweit die Möglichkeit besteht kann die TAS auch Einzelstunden über unseren Pächter der Gaststätte u. gleichzeitigen Inhaber der Firma HaWo Tennisplatz u. Sportanlagen Service Wolfgang Hanschkatz, telefonisch oder vor Ort buchen. Es wird ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass vor Betreten der Tennishalle die Trainer der TAS die Gebühren nach zur Zeit gültiger Gebührenordnung beim vorgenannten Pächter der Gaststätte zu begleichen haben. Zuwiderhandlungen werden geahndet u. im Wiederholungsfall schriftlich mit einer Bearbeitungsbebühr von 5,00 Euro angemahnt. Bei weiteren Vergehen droht der Ausschluß aus der Tennishalle.
7.7 Übungsleiterpauschale (ÜL – Pauschale) Zur Erlangung der Übungsleiterpauschale müssen die Trainer der TAS den Trainerschein des BTV dem MTV vorlegen (Abgabe in der Geschäftsstelle MTV). Jeweils vor Ende des Jahres müssen die Trainer der TAS dementsprechend zur Erlangung der Übungsleiterpauschale die geleisteten Trainerstunden über Formblatt in der Geschäftsstelle MTV abgeben.
- 8
Versicherungen u. Haftungsausschluss
Der MTV ist von jeglicher Haftung für Nichtmitglieder und Trainer der TAS ausgeschlossen, die sich aus diesem Kooperationsvertrag ergibt. Die TAS übernimmt jegliche Haftung für Nichtmitglieder u. schließt die erforderlichen Versicherungen dazu ab. Ein Duplikat der abgeschlossenen Versicherungen ist der MTV – Geschäftsstelle vorzulegen. Unabhängig hiervon ist die TAS verpflichtet, jegliche Unfälle im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen auch im Bezug auf die Teilnehmer dem Vorstand/Geschäftsstelle unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 48 Stunden zu melden.
- 9
Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung u. ist auf 1 Jahr befristet.Erfolgt keine Kündigung, dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Sollte ein Vertragswidriges Verhalten auftreten, dann sind beide Seiten berechtigt den Vertrag vorzeitig fristlos zu kündigen.
- 10
Vertragsänderungen
Mündliche Abreden u. Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ergänzungen u. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrags nicht berührt. Die Vertragsparteien sind an dieser Stelle verpflichtet, anstatt der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
- 11
Vertragsverstöße
Beide Parteien verpflichten sich Meinungsverschiedenheiten u. Interessenskonflikte zunächst in gemeinsamen Gesprächen soweit als möglich beizulegen. Sollte jedoch in gemeinsamen Gesprächen keine Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit den BTV als Schlichtungsstelle einzuschalten.
Ingolstadt, den 01. Oktober 2020
Gerhard Bonschab Udo Ellermann Michael Schneider
Präsident Abt.-Leiter kommissarisch Geschäftsführer TAS